Wenn Ihr Online-Banking-Konto durch Phishing oder Pharming angegriffen wurde, ist die Bank in der Regel verpflichtet, den Schaden zu erstatten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist klar: Sobald Dritte ohne Ihre Zustimmung Zugriff auf Ihre Online-Banking-Daten erlangen und unbefugt Überweisungen tätigen, haftet die Bank. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob es sich um Phishing oder Pharming handelt, da Banken gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Konten ihrer Kunden vor solchen Angriffen zu schützen (§§ 675 ff. BGB).
Was tun, wenn Ihre Bank sich weigert?
Gerade bei größeren Beträgen kann es vorkommen, dass die Bank sich weigert, den Schaden zu ersetzen und Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht vorwirft. Ein solcher Vorwurf könnte etwa dann bestehen, wenn Sie kein Antivirenprogramm installiert haben oder Ihre Daten fahrlässig an Dritte weitergegeben wurden. In solchen Fällen ist die Bank nicht mehr verpflichtet, den Verlust zu ersetzen. Allerdings trägt die Bank die Beweispflicht für eine grobe Fahrlässigkeit – und als Verbraucher haben Sie gute Chancen, Ihren Verlust dennoch erstattet zu bekommen.
Wenn Ihre Bank sich weigert, zahlen zu müssen, ist es ratsam, sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Ihre Rechte durchsetzt und den Schaden für Sie zurückholt.