Rechtsanwalt Hilfe bei Eigenbedarfskündigung Heidelberg

Dienstleistung im Mietrecht

Ihren Eigenbedarf erfolgreich geltend machen

Möchten Sie als Vermieter Eigenbedarf anmelden? Sind Sie unsicher, ob Sie bei der Eigenbedarfskündigung alles richtig gemacht haben? Mit einer Eigenbedarfskündigung können Sie Ihre Wohnung zurückerlangen.

Allerdings schützt das Mietrecht den Mieter. Daher ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Es ist wichtig, die Voraussetzungen genau zu kennen, die Fristen zu wahrenund auf eine fundierte Begründung zu achten. Als Vermieter sollten Sie den Überblick behalten, da das Mietverhältnis davon abhängt. Als Rechtsanwalt für Mietrecht kläre ich Sie umfassend auf. – ich vertrete Sie und schütze Ihre Rechte bestmöglich.

Eigenbedarfskündigung – das ist zu beachten

Damit Sie Ihren Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen können, sollten Sie das Folgende beachten:

  • Kündigungsgrund

    • Sie als Vermieter müssen die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige, nahe Verwandte oder Angehörige ihres Haushalts benötigen

      • Dazu zählen: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen

      • Ausgeschlossen sind: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder sonstige Angehörige

      • Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) können keinen Eigenbedarf anmelden

    • Der Kündigungsgrund muss bis zum Umzug des Mieters bestehen bleiben

    • Im Härtefall kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung einlegen

      • Ein Härtefall besteht insbesondere bei fehlendem Ersatzwohnraum, geringem Einkommen, Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kindern, Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel

      • Überwiegt ein berechtigtes Interesse des Mieters, verlängert dies das Mietverhältnis

  • Formalia

    • Eine schriftliche Kündigungserklärung

      • Detaillierte Angabe, für wen und warum Sie als Vermieter die Wohnung benötigen

  • Kündigungsfrist

    • Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab

      • 3 Monate Frist bei bis zu 5 Jahren Mietverhältnis

      • 6 Monate Frist zwischen 5 bis 8 Jahren Mietverhältnis

      • 9 Monate Frist ab 8 Jahren Mietverhältnis

  • Abwehrmöglichkeiten

    • Zieht der Mieter nach wirksamer Kündigung nicht aus, können Sieals Vermieter Räumungsklage erheben

    • Zuständig ist jeweils das Amtsgericht (AG) im Bezirk, wo sich die Wohnung befindet

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Wie kann ich Ihnen behilflich sein?

Bei einer Eigenbedarfskündigung stehe ich Ihnen zur Seite. Eigenbedarfskündigungen unterliegen strengen Voraussetzungen. Hier müssen genaue Fristen eingehalten und überzeugende Argumente vorgebracht werden. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen. Durch meine langjährige Praxiserfahrung im Mietrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich berate und vertrete Sie umfassend rund um das Thema Mietverträge und Kündigungen. Sie schildern mir Ihren Sachverhalt, und ich  bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Ich helfe Ihnen beim Erstellen und Prüfen Ihrer Kündigungen. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit dem Mieter, Sachverständigen und dem Gericht. Dabei setze ich vorrangig auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu schonen. Falls erforderlich, setze ich Ihr Recht jedoch selbstverständlich auch vor Gericht durch.

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