Rechtsanwalt Immobilienkauf Heidelberg

Dienstleistung im Immobilienrecht

Die speziellen Aspekte des Immobilienerwerbs

Falls Sie den Wunsch haben, ein Haus oder ein Grundstück zu erwerben, um Ihre Zukunft abzusichern oder als Investment zu nutzen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie in rechtlicher Hinsicht abgesichert sind. Der Kauf einer Immobilie ist keine alltägliche Angelegenheit und bringt erhebliche juristische Herausforderungen mit sich. Neben den emotionalen Faktoren spielt auch das finanzielle Risiko eine bedeutende Rolle, da viele Menschen lange Zeit sparen, um sich diesen Traum zu erfüllen. Zum Schutz der Verbraucher hat der Staat spezielle Vorschriften erlassen, die vorschreiben, dass Kaufverträge schriftlich fixiert und notariell beglaubigt werden müssen. Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen dabei helfen, den Kaufvertrag zu prüfen und sicherzustellen, dass jeder Abschnitt verständlich und klar formuliert ist.

Welche Punkte sollten Sie berücksichtigen?

Grundlegendes

  • Zu Beginn sollte stets ein Blick in das Grundbuch geworfen werden. Dort sind wichtige Informationen über das Objekt zu finden.

  • Zum Beispiel, wie die Immobilie belastet ist, sei es durch Grundschuld oder Wegerecht. Auch ein Teilungsplan und ein Bauplan sind darin vermerkt und sollten auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Eigentumswohnungen

  • Es ist zwingend erforderlich, dass mögliche Besonderheiten der Teilungserklärung der Wohnungseigentumsanlage in den Kaufvertrag übernommen werden.

  • Darin wird zum Beispiel festgelegt, ob ein Gartenanteil voll im Eigentum steht oder nur ein Sondernutzungsrecht darstellt. Ebenso müssen andere Sondernutzungsrechte an Keller, Nebenräumen und Stellplatz darin vermerkt sein.

  • Im Grundbuch sind auch andere Dienstbarkeiten zu Gunsten von Nachbargrundstücken (z. B. gemeinsame Hofeinfahrt) oder Versorgungsunternehmen zu finden. Wenn dies nicht gewünscht ist, ist eine Überprüfung sinnvoll.

  • Auch Besonderheiten der Teilungserklärung und der damit verbundenen Verträge (z.B. bestimmte Baumaßnahmen oder Regelungen zur Eigentümergemeinschaft) müssen ebenfalls in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. So kommt der Verkäufer seinen Informationspflichten hinreichend nach und der Käufer ist umfassend über das zu erwerbende Objekt informiert.

Vermietete Immobilien

  • Auch die Mietverträge sollten überprüft werden, da Sie als Käufer an die Stelle des bisherigen Vermieters treten und somit sämtliche Rechte und Pflichten übernehmen.

  • Es müssen genaue Regelungen getroffen werden, bis zu welchem Zeitpunkt dem Verkäufer die Miete zusteht und ab wann dem Käufer.

  • Der Mieter sollte auch rechtzeitig über den Vermieterwechsel informiert werden.

Öffentlich-rechtliches

  • Der Notar prüft nach der Beurkundung, ob öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder die Genehmigung eines Hausverwalters nötig sind oder ob die Gemeinde von einem Vorkaufsrecht Gebrauch macht.

  • Denkmalschutz und mögliche Grundpfandrechte sowie frühere Finanzierungen können Probleme bereiten.

 

Beim Immobilienkauf gibt es viel zu beachten. Ein Beratungstermin ist dabei in jeder Phase sinnvoll!

Beim Erwerb einer Immobilie gibt es zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Eine Beratung ist in jedem Stadium von Vorteil!

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Wie ich Ihnen helfen kann

Es ist essentiell, den Erwerb einer Immobilie gründlich zu planen und die rechtlichen Aspekte sorgfältig zu bedenken. Besonders die Prüfung des Immobilienvertrags ist von erheblicher Bedeutung, da nach der notariellen Beurkundung in der Regel keine Änderungen mehr möglich sind. Um am Ende nicht mit unerwarteten Überraschungen konfrontiert zu werden, ist eine anwaltliche Unterstützung möglichst von Beginn an empfehlenswert. Mit meiner umfangreichen Praxiserfahrung im Immobilienrecht kann ich Ihnen dabei helfen, den Kaufprozess strukturiert, reibungslos und optimiert zu gestalten. Ich prüfe Ihren Kaufvertrag eingehend, bevor er notariell beurkundet wird, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen bei allen Fragen und rechtlichen Anliegen rund um den Erwerb von Einzelimmobilien, Grundstücken, Eigentumswohnungen und vermieteten Immobilien zur Seite.
Vertrauen Sie auf meine Expertise und lassen Sie mich Ihnen helfen, Ihre Immobilienträume erfolgreich und sicher umzusetzen.
Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie Ihre finanzielle Lage prüfen, sich über Ihre Kreditwürdigkeit informieren und ein realistisches Budget festlegen. Es ist auch wichtig, den lokalen Immobilienmarkt zu verstehen und gegebenenfalls einen unabhängigen Gutachter einzuschalten.
In Deutschland besteht beim Immobilienkauf keine Anwaltspflicht. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und nimmt lediglich eine beratende Rolle ein. Daher überprüft er nicht, ob die Interessen beider Parteien gleichermaßen gewahrt werden. Ein Rechtsanwalt kann sinnvoll herangezogen werden, um diese Interessenvertretung sicherzustellen.
Es besteht keine gesetzliche Anforderung hinsichtlich der Wahl des Notars. Verkäufer und Käufer müssen sich auf einen Notar einigen. Häufig empfehlen Verkäufer oder Makler einen Notar, mit dem sie bereits positive Erfahrungen gesammelt haben. Es ist jedoch entscheidend zu beachten, dass der Notar bei der Beurkundung neutral bleiben muss und die anfallenden Gebühren gesetzlich festgelegt sind.
Das Grundbuchamt und der Notar berechnen den Betrag basierend auf der Höhe des Kaufpreises. Mit steigendem Kaufpreis sinken die prozentualen Notarkosten. Seit der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2013 betragen die Notargebühren etwa 1 % und die Grundbuchkosten ungefähr 0,5 % des Kaufpreises. Tatsächlich anfallende Tätigkeiten führen zu einer Erhöhung der Gebühr.
Eine gesetzliche Regelung zur Bezahlung des Notars existiert nicht. Üblicherweise übernimmt der Käufer die Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag. Sollte der Käufer jedoch zahlungsunfähig sein, muss der Verkäufer die Kosten tragen.
Ja, es ist möglich, direkt mit einem Kaufvertrag für eine Immobilie oder ein Grundstück einen Notar aufzusuchen. Dadurch sparen Sie Zeit und somit auch Geld. Der vorgefertigte Immobilienkaufvertrag sollte jedoch allen juristischen Erfordernissen entsprechen. Daher ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Die Wirksamkeit des Immobilienkaufvertrags tritt mit der Beurkundung bei einem Notartermin ein, sobald sowohl Käufer als auch Verkäufer den Vertrag unterzeichnet haben. Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch erst durch den Grundbucheintrag, der die Umschreibung im Grundbuch einschließt. Bis zu diesem Moment ist die Immobilie für den Käufer nur reserviert.

Ja, da die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch häufig mehrere Monate beanspruchen kann. In Absprache mit dem Verkäufer kann jedoch eine vorherige Schlüsselübergabe und ein Einzug erfolgen. Durch die Übergabe der Schlüssel erlangt der Käufer dann die tatsächliche Besitzübertragung.
Bei Immobilienkaufverträgen besteht kein Rücktrittsrecht. Lediglich bei wesentlichen Mängeln ist ein Rücktritt durch den Käufer möglich (z. B. wenn das Haus älter ist als angegeben). Der Verkäufer hat jedoch das Recht zurückzutreten, falls der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (z. B. Zahlung des Kaufpreises).
Beim Erwerb einer Immobilie in einem Gebäudekomplex, wie beispielsweise einer Eigentumswohnung oder einer Haushälfte, wird man Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. In dieser Gemeinschaft sind die Eigentumsverhältnisse genau geregelt, ebenso wie etwaige Sondernutzungsrechte und die Gemeinschaftsordnung.

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