Rechtsanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht Heidelberg

Langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht - Ihre erste Wahl für kompetente Beratung in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis

Sich der Kontrolle der Bank entziehen

In Deutschland existieren ungefähr 1.500 Kreditinstitute. Im Jahr 2021 erzielten diese Institute etwa 17,3 Milliarden Euro an Einnahmen. Doch obwohl der Bankkunde häufig großes Vertrauen in seine Bank setzt, sind Verträge, Geschäfte und Beratungen nicht immer rechtlich einwandfrei. Sei es die Anlageberatung zu einer wertlosen Immobilie oder das Widerrufsrecht bei Finanzprodukten: Es geht stets um erhebliche Geldbeträge. Damit Sie als Anleger oder Bankkunde sich gegen die Bank zur Wehr setzen können, sind die rechtlichen Details im Bankrecht von entscheidender Bedeutung.

Bank- und Kapitalmarktrecht - was umfasst dies alles?

Im Bank- und Kapitalmarktrecht wird unter anderem das Geschäftsverhältnis zwischen Kreditinstituten wie Banken und Sparkassen und ihren Kunden geregelt. Rechtliche Fragen zu Finanzdienstleistungen sind damit verbunden. Dies umfasst insbesondere folgende Teilbereiche:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • den Kreditvertrag sowie Kreditsicherheiten wie Bürgschaft, Hypothek und Pfand

  • den Auftrag sowie Geschäftsbesorgungsvertrag

  • die Vorschriften für den Zahlungsverkehr zu Kreditkarten und Debitkarten, Online-Banking, Überweisungen, Lastschriften, Wechsel- und Scheckverkehr

  • das Wertpapierrecht in Verbindung mit Depot- und Investmentgeschäften sowie der Anlageberatung

  • das Leasing

  • das Factoring

  • das Bankvertragsrecht

  • die rechtlichen Fragen zur Vermögensverwaltung

Je nach Teilbereich kommen unterschiedliche Gesetze zur Anwendung. Die Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In bestimmten Konstellationen, etwa bei Handelsgeschäften, werden die Regelungen durch das Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzt. Zudem gibt es spezielle Gesetze, die einzelne Teilbereiche genauer regulieren. Beispielhaft ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu nennen. Auch viele europäische Richtlinien, etwa zur Anlageberatung oder Zahlungsdienstleistungen, wurden als nationale Gesetze im deutschen Bank- und Kapitalmarktrecht umgesetzt. 


In allen Teilbereichen kommt jedoch das grundlegende Prinzip des Vertrauens zum Tragen. Das Hauptgeschäft der Banken – die Arbeit mit Krediten – leitet sich aus dem lateinischen “credere”, zu Deutsch etwa “vertrauen”, ab. Dieses Vertrauen wird jedoch belastet, wenn die Verträge durch juristische Probleme strapaziert werden. Dabei kann es auch bei Finanzprodukten zu Manipulation oder schlicht rechtlichen Problemen kommen. Dies wird insbesondere in den Bereichen der Vorfälligkeitsentschädigung, der Falschberatung und bei Immobilienkrediten deutlich. Häufig entsteht dabei ein wirtschaftlicher Schaden, der zum Schadensersatzanspruch führt oder der anderen Seite ermöglicht, sich von dem Vertrag zu lösen.


Da das Bank- und Kapitalmarktrecht aus dutzenden Gesetzen besteht, verliert man schnell die Orientierung. Mit meiner Unterstützung behalten Sie den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.

Keine Eile bei der Darlehensaufnahme

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt, das anfällt, wenn ein Bankkunde das Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Ein Darlehen unterscheidet sich von einem Kredit lediglich durch die Laufzeit und in der Regel durch höhere Beträge. In beiden Fällen stellt die Bank dem Darlehensnehmer beziehungsweise Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung, welcher nach einer festgelegten Laufzeit zurückgezahlt wird. Im Gegenzug erhält die Bank ein Entgelt in Form eines Zinses. Dieser Zinssatz kann, insbesondere bei der Immobilienfinanzierung, für eine bestimmte Dauer festgelegt werden. So lässt sich berechnen, wie viel der Empfänger für das Darlehen beziehungsweise den Kredit zahlen muss.

Wenn der Kunde jedoch das Geld vorzeitig zurückzahlen möchte, würden auch die Zinsen wegfallen. Dies würde dem Kreditgeber einen Verlust durch den Wegfall der kalkulierten Zinserträge verursachen. Das Darlehen würde dann zu einem Verlustgeschäft werden. Daher sind Banken und Sparkassen nicht verpflichtet, die Darlehenssumme zurückzunehmen, wenn der Zins festgeschrieben ist. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie beispielsweise beim Verkauf des durch das Darlehen erworbenen Hauses, kann ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden. In diesem Fall wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Allerdings können Banken und Sparkassen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht verlangen, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft war oder der Bankkunde falsch informiert wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bankkunde bei der Berechnung der Darlehenszinsen falsch oder unzureichend informiert wurde. Zudem gibt es gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten nach Ablauf einer zehnjährigen Zinsfestschreibung (die sogenannte Zehn-Jahres-Frist).

Haben Sie Schwierigkeiten, aus Ihrem Darlehen auszusteigen? Befürchten Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung? Ich verteidige Sie gegen ungerechte Forderungen!

Wie sollte man vorgehen, wenn man eine fehlerhafte Beratung vermutet?

Eine Falschberatung kann erhebliche Schäden nach sich ziehen. Jedes Investment ist zwar mit einem wirtschaftlichen Risiko behaftet, jedoch können Risiken wie der Totalverlust der Anlage oder Rückerstattungsforderungen in Haftungsfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber hat jedoch zum Schutz der Anleger bei Finanzprodukten diverse Gesetze, wie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlassen. Demnach muss die Bank bei der Anlageberatung ausführliche Informationen über die finanzielle Situation und die Bedürfnisse des Bankkunden einholen, um die Beratung entsprechend seinem Risikoprofil zu gestalten. Eine Falschberatung liegt vor, wenn irreführende Angaben oder beschönigende Formulierungen das Risiko und die Ungeeignetheit der Anlage verschleiern. Beispielsweise, wenn jemandem ein Schiffsfonds angeboten wird, obwohl seine Bedürfnisse und Risikobereitschaft eindeutig eher zu einem Immobilienfonds passen, oder wenn eine Schrottimmobilie als rentable Anlage beschrieben wird.

Zu den Aufklärungspflichten gehört auch die Information über etwaige Provisionen. Zudem ist bei der Anlageberatung über die Risiken der Anlage aufzuklären. Hierzu kann ein Prospekt übergeben werden. Ist dieser Prospekt irreführend oder fehlerhaft, liegt ein Pflichtverstoß vor, der zur Prospekthaftung führt. Eine Falschberatung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Bankkunde bereits umfassend informiert ist. Bei Vorliegen einer Falschberatung kann der Anleger das Investment rückabwickeln. Dabei sind sämtliche getätigten Einlagen zurückzuerstatten.

Sie bedauern Ihre Investition? Ihre Anlageberatung war mangelhaft? Bei mir gibt es keine Falschberatung. Ich prüfe Ihren Einzelfall und berate Sie zu Lösungsmöglichkeiten.

Vorzeitige Kündigung durch die Bank - was nun?

Eigentlich scheint alles reibungslos zu laufen – der Darlehensvertrag hat einen niedrigen Zinssatz und der Hausbau steht kurz vor dem Abschluss. Doch nun kündigt die Bank den Darlehensvertrag und die Baufinanzierung ist gefährdet. Der Vertrag gilt jedoch nur als beendet, wenn die Kündigung wirksam ist. Dies ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Darlehensgeber darf beispielsweise nur kündigen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten nicht rechtzeitig gezahlt worden sind. Es gilt in jedem Fall eine Frist von 2 Wochen, innerhalb der der Bankkunde die Möglichkeit haben muss, den fälligen Betrag zu begleichen.

Sie erleben einen finanziellen Engpass und Ihre Bank setzt Sie unter Druck? Sie sind der Ansicht, dass die Kündigung Ihres Darlehensvertrags unrechtmäßig ist? Ich überprüfe die Kündigung für Sie.

Das Widerrufsrecht - das Ass im Ärmel

Da die Kündigung eines Darlehensvertrags nicht nur einen erheblichen finanziellen Einschnitt bedeutet, sondern auch durch eine Vorfälligkeitsentschädigung und einen negativen SCHUFA-Eintrag langfristige Folgen haben kann, erwägen viele den sogenannten „Widerrufsjoker“. Dies bedeutet, dass der Kunde den Vertrag widerruft, anstatt ihn zu kündigen. In beiden Fällen wird der Darlehensvertrag beendet. Im Gegensatz zur Kündigung, bei der die Ansprüche zum Zeitpunkt der Kündigung entscheidend sind, wird beim Widerruf der Vertrag vollständig rückabgewickelt. Dadurch entfällt der SCHUFA-Eintrag sowie eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aufgrund der sich ändernden Rechtslage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Widerrufsrecht dauerhaft besteht, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft ist.

Falls die Bank gegen Sie agiert, sollten Sie die Möglichkeit prüfen, ob Sie einen Widerrufsjoker nutzen können. Ich vertrete Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten und habe im Bankrecht stets eine Lösung parat.

Unterstützung bei Phishing-Angriff

Im modernen Bankrecht sind Online-Banking und Bankkarten unverzichtbar geworden. Allerdings birgt dies auch die Gefahr von Kartenmissbrauch oder Manipulation bei Online-Banking-Überweisungen. Schnell kann bei einer Betrugsmasche, wie bei einer Phishing-Attacke, das Bankkonto geleert werden. Dabei besteht oft der Irrglaube, dass der Bankkunde grundsätzlich den Schaden tragen muss. Tatsächlich haftet er jedoch nur, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn er den Betrug als Manipulation hätte erkennen müssen. Konnte der Bankkunde die Manipulation jedoch nicht erkennen, ist die Bank zur Schadensersatzzahlung verpflichtet. 
Sie wurden Opfer eines Betrugs? Die Bank weigert sich, Ihr Geld zurückzuerstatten? Lassen Sie sich das nicht gefallen. Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen zur Seite.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Umfassende Praxiserfahrung zu Ihrem Vorteil

Aus meiner Praxis weiß ich: Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist kompliziert und unübersichtlich. Mit mir behalten Sie den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. Ich berate und vertrete Sie mit meiner langjährigen Praxiserfahrung. Von der Anlageberatung bis zum Widerrufsjoker – ich kenne die rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Sie sich gegen die Bank wehren können. Zum Teil gelten kurze Fristen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich umgehend bei mir melden. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit einer kurzfristigen Ersteinschätzung.
Selbstverständlich arbeite ich als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht dabei vertraulich mit Ihnen zusammen. Gemeinsam versuchen wir, Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen.
Wenn Ihre Bank für Sie zum Problem wird, kann das kostspielig sein. Ich als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten.

Meine Tätigkeit für Sie

Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Sie umfassend. Die ständigen neuen Verordnungen, Gesetze und aktuellen Rechtsprechungen machen das Bank- und Kapitalmarktrecht sehr dynamisch und komplex. Mit meiner Beratung sind Sie rechtlich abgesichert. Meine Tätigkeit umfasst hierbei, insbesondere folgende Leistungen: 

  • Rückabwicklung von Finanzprodukten

  • Rechtsbeistand bei Falschberatung

  • Schadenersatzforderungen

  • Prüfung von Finanzprodukten

  • Beratung bei Investments

  • Schutz von Vermögen (Verlustgeschäfte)

  • Beratung bei Finanzierung

Eine gesetzliche Definition lässt sich etwa im Kreditwesengesetz (KWG) oder im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) finden. Demnach sind Anlageberatungen persönliche Empfehlungen zu Finanzinstrumenten, die auf die individuellen Umstände des Anlegers gestützt sind bzw. als für ihn geeignet dargestellt werden.
Den Anlegerschutz betreffend, existieren diverse nationale Gesetze sowie EU-Richtlinien. Von Bedeutung sind unter anderem das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Eine Falschberatung liegt vor, wenn ein Anlageberater seine Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt. Solche Pflichtverstöße bestehen insbesondere dann, wenn er Tatsachen beschönigt, über Risiken nicht aufklärt oder sich nicht über die persönlichen Kenntnisse und Umstände des Bankkunden informiert.
Als Verbraucher steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, wenn Sie einen Darlehensvertrag, Bausparvertrag oder Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Auch bei sogenannten Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen, also wenn Sie den Vertrag nicht im Geschäft oder im Internet abschließen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.
Sie können den Widerruf innerhalb von 14 Tagen erklären. Wenn Sie nicht ausreichend über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, verlängert sich die Frist nach neuerem Recht auf 1 Jahr und 14 Tage. Durch Gesetzesänderungen kann jedoch im Einzelfall ein Widerrufsrecht dauerhaft bestehen oder bereits verwirkt sein.
Wenn Sie als Bankkunde ein Darlehen vorzeitig kündigen, bei dem der Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit festgelegt wurde, entgehen der Bank die geplanten Zinserträge für die verbleibende Laufzeit. Zur Kompensation dient die Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom Kreditinstitut, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Art des Darlehensvertrags ab. Grundsätzlich ist jedoch die Differenz zwischen den bereits gezahlten Zinsen und den entgangenen (kalkulierten) Zinsen zu berechnen.
Der sogenannte Widerrufsjoker bezieht sich auf die rechtlichen Vorteile, die ein Widerruf im Gegensatz zur Kündigung eines Darlehensvertrags bietet. Falls Sie ein Widerrufsrecht besitzen, haben Sie die Möglichkeit, eine Vorfälligkeitsentschädigung und einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden, die sonst bei einer Kündigung entstehen würden.
Im Falle eines Widerrufs werden die erbrachten Zahlungen rückabgewickelt, das heißt, zurückgezahlt. Bei einer Kündigung hingegen behält die Bank die gezahlten Zinsen ein und kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Außerdem ist ein negativer SCHUFA-Eintrag möglich, was bei einem Widerruf nicht der Fall ist.
Falls Sie Opfer einer Phishing-Manipulation wurden, ist entscheidend, ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie hätten erkennen müssen, dass es sich um Betrug handelt, tragen Sie die Verantwortung. Sollten Sie jedoch die üblichen Sicherheitsvorkehrungen beachtet haben, haftet die Bank.

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