Rechtsanwalt Kredit widerrufen Heidelberg

Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht

Wie der Widerruf eines Kredit- oder Darlehensvertrags zum Trumpf wird

Stellen Sie fest, dass die Bedingungen Ihres Darlehensvertrags schlechter sind als erwartet? Haben Sie Ihre Meinung geändert? Befürchten Sie hohe Vorfälligkeitsentschädigungen? Oftmals überdenkt man seine Entscheidungen im Nachhinein. Verträge müssen zwar eingehalten werden, jedoch können die Konditionen wie Laufzeit oder Zinssatz nachteilig für Sie sein. Viele Darlehensnehmer möchten sich daher von ihrem Darlehensvertrag lösen. Wer jedoch Kündigungsfristen ignoriert, muss mit teuren Vorfälligkeitsentschädigungen rechnen. Mit einem Widerruf haben Sie als Verbraucher jedoch einen Trumpf in der Hand. Als Rechtsanwalt berate ich Sie, wie Sie sich unter Umständen ohne größere Nachteile von Ihrem Darlehensvertrag lösen können.

Widerruf von Kredit- und Darlehensverträgen: Rechte, Fristen und Alternativen

Damit Sie sich ohne zusätzliche Zahlungen oder Fristen von Ihrem Kredit- oder Darlehensvertrag trennen können, müssen Sie Folgendes beachten:

Widerrufsrecht

  • Wenn ein Verbraucher einen Kredit oder ein Darlehen aufnimmt, handelt es sich um einen Verbraucherkredit- oder Darlehensvertrag.

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt dem Verbraucher ein Widerrufsrecht.

    • Dieses Recht ist ausgeschlossen, wenn das Darlehen oder der Kredit der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit dient.

    • Weitere Ausschlussgründe sind sogenannte Kleinkredite (bis zu 200 EUR), kurzfristige Verträge, Verträge gegen Pfand, Arbeitgeberdarlehen oder Förderdarlehen.

Rechtsfolge: Vorteile gegenüber einer Kündigung

  • Die Kündigung eines Darlehens oder Kredits vor dem vereinbarten Ablauf der Zinsfestschreibung kann negative Folgen haben: Es drohen hohe Entgelte als Vorfälligkeitsentschädigung sowie ein negativer SCHUFA-Eintrag.

  • Durch einen Widerruf wird der Vertrag nicht beendet, sondern rückabgewickelt.

    • Das bedeutet, dass kein Anlass für einen SCHUFA-Eintrag gegeben ist.

    • Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung kann dann nicht verlangt werden.

Widerrufserklärung

  • Die Widerrufserklärung unterliegt keiner bestimmten Form. Zu Beweiszwecken ist es ratsam, dies schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) zu tun.

  • Eine Begründung muss nicht angegeben werden.

Widerrufsfrist

  • Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage nach Vertragsschluss.

    • Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist.

      • Fehlerhaft ist sie auch, wenn lediglich auf ein Gesetz verwiesen wird, das wiederum auf ein anderes Gesetz verweist (sogenannter Kaskadenverweis).

      • Grundsätzlich verlängert sich die Frist dann auf 1 Jahr und 14 Tage.

      • Bei Immobilienkrediten, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden, läuft die Frist nicht ab (sogenanntes ewiges Widerrufsrecht).

Weitere Möglichkeiten

  • Falls ein Widerruf nicht mehr möglich ist, besteht die Möglichkeit der Umschuldung.

  • Dabei nehmen Sie einen neuen Kredit oder ein neues Darlehen zu besseren Konditionen auf, um den alten zu tilgen.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie das Widerrufsrecht zu Ihrem Vorteil genutzt werden kann

Wenn der alte Kreditvertrag beziehungsweise der Darlehensvertrag zur Last wird, nutzen Siedas Widerrufsrecht zu Ihrem Vorteil. Durch meine langjährige Praxiserfahrung kann ich schnell ermitteln, ob ein Widerruf möglich ist. Sollte ein Widerruf ausgeschlossen sein, berate ich Sie über die weiteren juristischen Möglichkeiten. Dabei schaue ich auch, was für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Weil zum Teil kurze Fristen gelten, ist es wichtig, dass Sie sich umgehend melden. Nur so kann ich gewährleisten, dass Sie Ihre Rechte nicht verpassen. Aber auch, wenn Sie als Darlehensnehmer, genauer gesagt Kreditnehmer, schon länger vertraglich gebunden sind, kann unter Umständen ein Widerrufsrecht noch bestehen.
Vermeiden Sie die Vorfälligkeitsentschädigung und nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker. Mit mir werden Sie das hohe Zinsniveau und schlechte Konditionen los.

Rechtsgebiet

Rechtsanwälte

Kontakt

Ihre Kanzlei Verena Neumann.

Adresse

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 09:00 – 17:00
Freitag: 9:00 – 13:00