Rechtsanwalt Fehlerhafte Wertpapiergeschäfte und Vermögensverwaltung Heidelberg

Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht

Risiken und Chancen bei Wertpapiergeschäften

Möchten Sie Ihr Vermögen gewinnbringend anlegen? Wertpapiere sind Urkunden, die einen bestimmten Vermögenswert verbriefen. Dazu zählen Aktien, Zertifikate, Schuldverschreibungen, Fonds und ETFs (Exchange Traded Funds). Dabei gilt: Je größer das Risiko, das Sie mit der Investition in Wertpapiere eingehen, desto höher kann Ihre Rendite ausfallen. Ein geringeres Risiko zieht eine niedrigere Rendite nach sich. Anlageberater und Prospekte vermitteln häufig fehlerhafte Informationen über das Risiko und die Gewinnchancen, um höhere Provisionen zu erzielen. Unaufgeklärte Anleger erleiden dadurch hohe Verluste. In diesem Fall können Sie im Rahmen der Beraterhaftung oder Prospekthaftung einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.
Sind Sie Anleger eines geschlossenen Fonds und der Insolvenzverwalter oder die Fondsgesellschaft verlangt Ihre Ausschüttungen zurück? Lassen Sie Ihre Rechtslage überprüfen, denn nicht immer ist der Rückforderungsanspruch gerechtfertigt.
Im Folgenden kläre ich Sie umfassend über alle wichtigen Aspekte bei der Anlage in Wertpapiergeschäften auf.

Rückforderung von Zahlungen

Geschlossene Fonds, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und kurz vor der Insolvenz stehen, fordern von ihren Anlegern bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurück.

  • Als betroffener Anleger wird Ihnen ein „Angebot“ zur Haftungsfreistellung im Wege einer „freiwilligen Wiedereinlage“ unterbreitet.

    • Lehnen Sie dieses Angebot ab, nimmt die Fondsgesellschaft Sie unter Berufung auf das Handelsgesetzbuch (HGB) in Anspruch.

  • Die meisten geschlossenen Fonds sind Publikumsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co.KG.

    • Kommanditgesellschaft (KG): Eine Personengesellschaft, die aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und einem beschränkt haftenden Kommanditisten besteht.

    • Anleger von geschlossenen Fonds haften in Höhe ihrer Einlage, also mit der Beteiligungssumme, die sie investiert haben.

    • Sollten Sie als Anleger Ihre Einlage vollständig bezahlt haben, können Sie höchstens diesen Betrag verlieren.

  • Bevor die Ausschüttungen zurückgefordert werden können, muss geklärt werden, wer berechtigt ist, die Ausschüttungen zurückzufordern.

    • Lassen Sie den Fall individuell von mir, einem Rechtsanwalt, prüfen, denn nicht immer sind Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaften oder Gläubiger berechtigt, Ausschüttungen zurückzufordern.

  • Sollten Sie bereits eine freiwillige Wiedereinlage geleistet oder die erhaltenen Ausschüttungen auf andere Weise zurückgezahlt haben, können Sie die Beträge zurückfordern.

Haftung für Prospekte

Prospekte sind eine wesentliche Grundlage im Bereich der Kapitalanlage.

  • Sie bieten einen Überblick über die angebotenen Kapitalanlagen und die damit verbundenen Risiken.

Die Prospekthaftung bezieht sich auf die gesetzlich festgelegte gesamtschuldnerische Haftung derjenigen, die für den Prospekt verantwortlich sind, für falsche und/oder unrichtige Angaben, die für die Bewertung der zum Kauf angebotenen Kapitalanlage entscheidend sind.

  • Zu den Verantwortlichen eines Prospekts können Gründer, Initiatoren, Hintermänner, Garanten des Prospekts und auch Treuhänder gehören.

Prospektfehler können in den folgenden Konstellationen auftreten:

  • Unzutreffende Prognosen

  • Fehler im Gesellschaftsvertrag

  • Falsche Angaben über Charakter und Gegenstand einer Anlage

  • Unrichtige Angaben über Sicherheit und Rentabilität

  • Fehlerhafte Angaben über das Totalverlustrisiko

  • Wesentliche Neuerungen

  • Verwendung der Mittel


Der maßgebliche Zeitpunkt ist in der Regel der der Anlageentscheidung. Auch der Gesamteindruck des Prospekts ist von Bedeutung.

Haben Sie als Anleger aufgrund einer falschen Angabe oder einer fehlenden relevanten Angabe im Verkaufsprospekt einen finanziellen Schaden erlitten, so ist der Emittent zum Schadensersatz verpflichtet. 

  • Der Umfang des Schadensersatzes umfasst die Rückabwicklung der Beteiligung. Der Anleger ist so zu stellen, wie er vor der Zeichnung stand.

Unzureichende Anlageberatung

Finanzprodukte werden in der Regel durch den Abschluss eines Anlageberatungsvertrages angeboten.

Hierbei unterschreiben Kunden oft Anlageprodukte, deren Inhalt ihnen unbekannt ist und vertrauen auf die Richtigkeit des Prospekts sowie die Einschätzung ihres Anlageberaters.

Die Anlageberatung ist mangelhaft, wenn der Anlageberater seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. In solchen Fällen greift die Beraterhaftung.

  • Zum Beispiel sollten Sie zu Ihren Anlagezielen, langfristigen oder kurzfristigen Anlagen und Altersvorsorge beraten worden sein.

  • Eine fundierte Anlageberatung umfasst unter anderem Informationen zur Bonität und Leistungsbilanz des Anbieters sowie negative Presseveröffentlichungen.

  • Der Prospekt sollte Ihnen rechtzeitig und ohne jeden Druck übergeben werden, sodass Sie sich eine unabhängige Meinung bilden können.

Falls Ihnen aufgrund mangelhafter Aufklärung ein Schaden entstanden ist, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Anlageberater.

  • Als Schadensersatz erhalten Sie die investierte Summe, also Ihr Anlagekapital, zurück.

  • Falls Ihnen Nebenkosten wie Agio oder Kontoeröffnungsgebühren entstanden sind, müssen auch diese erstattet werden.

  • Sie haben zudem Anspruch auf entgangene Zinsen: Mit einer anderen gewinnbringenden Kapitalanlage hätten Sie möglicherweise Zinsen erwirtschaften können.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Wertpapiergeschäfte

Haben Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten? Wurden Sie im Vorfeld nicht ausreichend über die Risiken informiert oder haben Sie unvollständige oder falsche Informationen über das Anlageobjekt erhalten? Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich Ihren Anspruch auf Schadensersatz. 

Oder sind Sie Anleger eines geschlossenen Fonds und werden zur Rückforderung von Ausschüttungen aufgefordert? Gemeinsam prüfe ich, in welchem Maße eine Rückforderung gerechtfertigt ist. Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen durch den Insolvenzverwalter oder die Fondsgesellschaft. 

In manchen Fällen kann eine Rückabwicklung der Fondsbeteiligung durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sinnvoller sein. Die Schadensersatzansprüche können sich aus Beratungs- oder Prospektmängeln ergeben, da viele Gesellschafter nicht über das Risiko der Rückzahlung von Ausschüttungen informiert werden. 

Für Sie ermittele ich die erfolgversprechendste und kostengünstigste Strategie.

Ihr Anlageberater hat Sie nicht ausreichend informiert? Der Ihnen übergebene Wertpapierprospekt war fehlerhaft? Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich Ihre Ansprüche!
Wertpapiere sind Dokumente, die einen bestimmten Vermögenswert belegen. Dazu gehören Aktien, Zertifikate, Bundeswertpapiere, Anleihen und Pfandbriefe. Die verschiedenen Arten von Wertpapieren unterscheiden sich hauptsächlich hinsichtlich der möglichen Rendite und des Risikos der jeweiligen Anlageform.
Der Prospekt enthält alle Informationen, die vor dem Erwerb der betreffenden Kapitalanlage von Bedeutung sind. Neben den Chancen sollte er auch die Risiken der jeweiligen Kapitalanlage erläutern. Ich achte darauf, dass der Prospekt vollständig, korrekt und transparent ist. Wichtige Inhalte umfassen beispielsweise die Anlagestrategie, Risikofaktoren sowie Gebühren und Kosten.
Die Prospekthaftung beschreibt die gesamtschuldnerische Verantwortung der Prospektverantwortlichen (wie Gründer, Initiatoren und Hintermänner des Prospekts) für falsche und/oder unrichtige Angaben, die für die Beurteilung der vorgestellten Kapitalanlage entscheidend sind.
Bei einer Anleihe entsteht die Rendite durch die jährliche Zinszahlung. Bei Aktien hingegen setzt sich der Ertrag aus Dividenden und Kurssteigerungen zusammen. Auch mit Anleihen können Kursgewinne erzielt werden, jedoch bezieht sich die Rückzahlung einer Anleihe stets auf den ursprünglichen Nennwert.
Ob Sie einer Rückforderung von Ausschüttungen nachkommen müssen, hängt von spezifischen rechtlichen Aspekten ab. In vielen Fällen schließen Fondsgesellschaften für den Fall einer Insolvenz eine Haftungsbeschränkungsvereinbarung mit der kreditgebenden Bank ab. Als betroffener Anleger können Sie sich abhängig von der Sachlage darauf berufen.
Sie sollten der Aufforderung keinesfalls nachkommen, da Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaften oder Gläubiger nicht immer zur Rückforderung von Ausschüttungen berechtigt sind. Lassen Sie den Fall von mir als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen; häufig gelingt auch ein außergerichtlicher Vergleich.

Bei der Anlageberatung sollten zunächst Ihre Absichten geklärt werden, beispielsweise: Planen Sie langfristige oder kurzfristige Anlagen? Wie steht es um Ihre Altersversorgung? Hinsichtlich des Wertpapiers sollten Sie umfassend über die Risiken, Chancen und Eigenschaften der Anlage informiert werden.

Ein Beratungsfehler liegt vor, wenn der Anlageberater Sie nicht über die Risiken der Anlage informiert hat. Im Rahmen der Beratung sind Siegrundsätzlich darauf hinzuweisen. Zu einer gründlichen Aufklärung gehören beispielsweise Informationen über die Bonität und Leistungsbilanz des Anbieters, negative Presseveröffentlichungen über das Anlageobjekt oder eine rechtzeitige Übergabe des Prospekts.

Ich fordere Schadensersatz für Sie ein. Dies umfasst Ihre Einlagesumme sowie Nebenkosten wie Agio oder Kontoeröffnungszahlungen. Zudem haben Sie Anspruch auf entgangene Zinsen, da Sie Ihr Geld auch in einer anderen Kapitalanlage gewinnbringend hätten anlegen können.
Beratungshaftung beinhaltet die Verantwortung des Beraters für Fehler in der Anlageberatung, die sich aus einem Anlageberatungsvertrag ergeben. Um vor Gericht eine Beratungshaftung geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass  Ihr Berater Ihre Interessen missachtet und unangemessene Empfehlungen gegeben hat.

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