Rechtsanwalt Hilfe bei Falschberatung Heidelberg

Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht

Fehlerhafte Beratung – frustrierend und kostspielig

Sie wurden falsch beraten? Ihr Berater hatte nur die Provision im Sinn? Eine Falschberatung ist ärgerlich – und kann darüber hinaus auch noch erheblich Kosten verursachen. Im Kapitalanlagerecht setzt die Bank jedoch nicht nur auf Vertrauen. Ihnen als Anleger kommt der Anlegerschutz zugute. Viele Gesetze schützen den Anleger vor Finanzberatern, die ungeeignete Finanzprodukte aufdrängen. Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erkläre ich Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können.

Falschberatung in der Anlageberatung: Rechte, Pflichten und Schadensersatzansprüche

Damit Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz bei einer Falschberatung durchsetzen können, sollten Sie Folgendes beachten:

Falschberatung:

  • Eine Anlageberatung können erteilen:

    • Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen

    • zugelassene Berater aufgrund eines Beratungsvertrags

  • Ein Beratungsvertrag kann formfrei geschlossen werden.

  • Eine Falschberatung liegt vor, wenn der Anlageberater gegen seine Aufklärungs-, Aufzeichnungs- und Informationspflichten verstößt.

    • Gemäß Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist eine Anlageberatung eine persönliche Empfehlung zu Finanzinstrumenten, wenn sie auf die persönlichen Umstände des Anlegers gestützt bzw. als für ihn geeignet dargestellt wird.

  • Der Berater muss den Bankkunden nach Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit beraten.

    • Dazu muss er die persönlichen finanziellen Umstände, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden erfragen und ein geeignetes Anlageprodukt empfehlen. Dazu gehört auch, über eine etwaige Provision zu informieren.

    • Eine Falschberatung kommt  nicht in Betracht, wenn der Beratende bereits über umfassendes Wissen verfügt.

  • Ein ausgegebener Prospekt kann Fehler oder Ungenauigkeiten der Beratung beheben.

    • Er muss frühzeitig vor der Investition in Aktien oder Fonds ausgehändigt werden.

    • Etwaige Fehler können ebenfalls zur Falschberatung (im Sinne der Prospekthaftung) führen.

Beratungspflichten

  • Aufklärungspflicht: Dem Kunden müssen rechtzeitig die notwendigen Informationen dargelegt werden, auf deren Grundlage eine vernünftige Entscheidung möglich ist.

  • Informationspflicht: Der Finanzberater muss sich über die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft der Kunden informieren.

  • Aufzeichnungspflicht: Nach jeder Anlageberatung ist ein Beratungsprotokoll zu erstellen.

Schaden

  • Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit den Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

  • Nur wenn ein wirksamer Beratungsvertrag oder Bankvertrag besteht, können Pflichtverletzungen zu einem Schadensersatzanspruch führen.

  • Zu dem Anspruch auf Schadensersatz gehören:

    • die ursprüngliche Anlagesumme

    • sowie die entgangenen Zinsen (die hypothetisch anderweitig erwirtschaftet hätten)

Beweispflicht

  • Der Kunde ist in der Beweispflicht.

    • Bei vorsätzlicher Falschberatung greift zugunsten des Anlegers eine Beweiserleichterung.

Fristen

  • Der Schadensersatzanspruch verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist des BGB von 3 Jahren.

    • Maßgeblicher Fristbeginn ist der Zeitpunkt, wann der Anspruch entstanden und der Beratende dies erkannt hat.

    • Handelte der Berater vorsätzlich, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen bei einer Falschberatung helfen kann

Wenn eine Falschberatung Ihnen nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld kostet, stehe ich an Ihrer Seite. Ich berate Sie mit meiner langjährigen Praxiserfahrung.

Meine Beratung klärt Sie über Ihre juristischen Möglichkeiten und auch über wirtschaftlich sinnvolle Handlungsschritte auf. Dabei kenne ich die rechtlichen Kniffe des Anlagerschutzes.

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Zum Teil gelten kurze Fristen, sodass Sie sich umgehend an mich wenden sollten, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verpassen. Zum Teil haben Sie aber auch noch nach 10 Jahren Ansprüche. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.

Zudem sollten Sie alle Unterlagen so umfangreich wie möglich vorlegen können. Das heißt, dass Sie Prospekte, Schriftverkehr, Protokolle und Einzahlungsbelege aufbewahren sollten.

Falls beim Beratungsgespräch zufällig jemand weiteres (Ihr Ehepartner, ein Verwandter oder sonstige) anwesend gewesen sein sollte, kann seine Aussage entscheidend sein.
Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Sie gegen falsche Anlageberatung!
Eine Falschberatung tritt ein, wenn der Anlageberater seine Pflichten zur Aufklärung, Aufzeichnung und Information verletzt.
Ein Berater, der aufgrund eines Bankvertrages einen Anleger berät, muss ungefragt über seine Provision aufklären. Ein Finanzberater, der ausschließlich aufgrund eines Beratungsvertrags tätig ist, insbesondere wenn er dafür keine Vergütung erhält, muss erst ab bestimmten Höhen aufklären.
Ein Berater hat die Pflicht zur Aufklärung, wobei er sich über die finanziellen Verhältnisse, die Anlageziele und die Risikobereitschaft des Anlegers informieren muss. Darüber hinaus obliegt es ihm im Rahmen seiner Informationspflicht, die erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit der Anleger eine fundierte Entscheidung treffen kann.
In Bezug auf den Anlegerschutz existieren zahlreiche nationale Gesetze sowie EU-Richtlinien. Wesentlich sind beispielsweise das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Ein Berater ist im Rahmen seiner Aufklärungspflicht dazu verpflichtet, die finanzielle Situation des Anlegers zu erfragen, seine Anlageziele zu verstehen und seine Risikobereitschaft zu ermitteln. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um eine persönliche und geeignete Empfehlung abgeben zu können.
Im Falle einer Falschberatung haben Sie das Recht, Schadensersatz zu fordern. Gegebenenfalls kann auch eine Rückabwicklung des Vertrages erfolgen, wodurch bereits geleistete Einlagen zurückerstattet werden.
Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Der maßgebliche Beginn der Frist ist der Moment, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie  dies erkannt haben. Wenn der Berater vorsätzlich gehandelt hat, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.
Im Falle einer Falschberatung greift die Beraterhaftung. Folglich muss der Berater für den Schaden aus der fehlerhaften Anlageberatung aufkommen. Ist der Finanzberater bei einem Kreditinstitut wie einer Sparkasse oder Bank angestellt, übernimmt dieses als Arbeitgeber die Haftung.
Ein Prospekt, der über die Anlageprodukte informiert, kann Mängel in der Aufklärungspflicht beheben. Es ist wichtig, dass der Prospekt dem Anleger mit ausreichend Vorlaufzeit vor dem Investment zur Verfügung gestellt wird. Nur so hat der Anleger die Möglichkeit, sich vorab ausreichend zu informieren.
Kunden sollten stets mehrere Informationsquellen nutzen und sich nicht ausschließlich auf die Beratung einer Bank verlassen. Es kann hilfreich sein, unabhängige Berater zu konsultieren oder sich selbst umfassend über die in Frage kommenden finanziellen Produkte zu informieren.

Rechtsgebiet

Rechtsanwälte

Die Kanzlei ist eingetragen auf

Kontakt

Ihre Kanzlei Verena Neumann.

Adresse

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 09:00 – 17:00
Freitag: 9:00 – 13:00

Kontakt