Rechtsanwalt Räumung einer Mietsache Heidelberg

Dienstleistung im Mietrecht

Probleme mit Mietern? So setze ich erfolgreich Ihre Rechte als Vermieter durch

Unzuverlässige Mieter, die ihre Miete nicht pünktlich zahlen und die Wohnung nicht ordnungsgemäß pflegen, stellen für Vermietereine erhebliche Herausforderung dar. Leider beschränkt das soziale Mietrecht die Freiheit bei der Vertragsgestaltung. Eine Kündigung ist oft die letzte Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden und die Immobilie wieder unter Kontrolle zu bringen. Allerdings ist dieser Schritt nicht nur für den Mieter, sondern auch für Sie als Vermieter sehr kosten- und zeitintensiv.

In diesem Artikel erläutere ich Ihnen, wie Sie einen Räumungstitel erfolgreich vollstrecken können.

Räumung – was beachtet werden muss

Vor der Räumungsklage: Kündigung

  • Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietverhältnis erheblich verletzt, etwa durch Mietrückstände von mindestens zwei Monatsmieten oder wiederholt verspätete Mietzahlungen.

  • Bei zuverlässigen Mietern müssen die gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe, wie Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung, berücksichtigt werden.

  • Gesetzliche Kündigungsfristen: drei Monate bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Mietdauer von mehr als fünf Jahren und neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren.

Zeitraum

  • Die genaue Dauer von der Kündigung bis zur Zwangsräumung lässt sich nicht vorab bestimmen, da sie vom jeweiligen Fall und den Umständen des Einzelfalls abhängt.

  • Der Zeitraum zwischen der Räumungsklage und dem vollstreckbaren Räumungsurteil hängt von der Verfahrensdauer des Räumungsprozesses ab und kann je nach Ausgangslage mehrere Monate oder sogar über ein Jahr dauern. Zwischen dem vollstreckbaren Räumungsurteil und dem endgültigen Auszugdes Mieters können weitere Monate liegen.

Räumungsurteil

  • Vor einer Räumung ist ein rechtskräftiges Urteil erforderlich, das für Mietwohnungen in erster Instanz von einem Amtsgericht oder bei Gewerbemietverhältnissen auch von einem Landesgericht gefällt wird.

Räumungstitel vollstrecken

  • Ein Räumungstitel wird ausgestellt, sobald ein vollstreckungsfähiges Urteil vorliegt. Der Gerichtsvollzieher wird dann beauftragt, die Wohnung auf Basis des Urteils zu räumen.

  • Es ist von großer Bedeutung, dass alle Mitbesitzer, also sämtliche Mitbewohner, im Räumungsurteil namentlich genannt werden, damit der Räumungstitel gegen alle Mitbesitzer vollstreckt werden kann. Ehepartner, Lebenspartner und Mitbewohner gelten grundsätzlich als Mitbesitzer.

  • Erfährt der Vermieter erst während der Zwangsräumung von Mitbesitzern, kann eine einstweilige Verfügung gemäß § 940a II Zivilprozessordnung (ZPO) Abhilfe schaffen.

Achtung vor Selbstjustiz!

  • Verschaffen sich Vermieter ohne gültigen Räumungstitel Zutritt zur Wohnung, kann dies teuer werden. Ein solches Vorgehen kann als verbotene Eigenmacht gemäß § 858 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und unerlaubte Selbsthilfe gemäß § 229 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gewertet werden, und der Vermieter muss für entstandene Schäden haften.

Die Zwangsräumung

  • Eine Zwangsräumung kann allein durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Dies beginnt in der Regel mit der Setzung einer mehrwöchigen Räumungsfrist durch den Gerichtsvollzieher. Hält der Mieter diese Frist nicht ein, wird der Räumungstitel vollstreckt.

  • Die Vollstreckung erfolgt zumeist dadurch, dass die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher geöffnet, die Schlösser  ausgetauscht und ein Umzug angeordnet wird, wodurch der Vermieter wieder in Besitz der Wohnung gelangt.

Sonderfall: Berliner Räumung

  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer kostengünstigeren Räumung, der sog. Berliner Räumung

  • Hierbei tauscht der Gerichtsvollzieher lediglich das Schloss aus und verschafft dem Vermieter dadurch den Besitz zurück. Die Gegenstände des Mieters verbleiben hierbei zunächst in der Wohnung.

Kosten

  • Die Kosten für eine Räumung belaufen sich für den Schlüsseldienst und die Spedition schnell auf mehrere tausend Euro

  • Die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab, der sich nach dem Zwölffachen der Jahreskaltmiete richtet. 

  • Die Kosten der Räumung können nach Abschluss des Prozesses vom Mieter zurückverlangt werden, sind jedoch vorab durch den Vermieter zu leisten. Ist der Mieter zahlungsunfähig, erhält der Vermieter einen Titel über die Kosten, aus dem 30 Jahre vollstreckt werden kann.

Nach der Räumung kommt die Renovierung

  • Oft sind umfangreiche Renovierungsarbeiten erforderlich, die nicht nur Schönheitsreparaturen umfassen. Auch diese können gegenüber dem ehemaligen Mieter geltend gemacht werden.

  • Sanierungsarbeiten können je nach Art und Größe der Wohnung schnell zwischen 10.000 und 15.000 € kosten und können vom Vermieter mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts vor Gericht geltend gemacht werden.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Welche Unterstützung kann ich als Rechtsanwalt bieten?

Als Vermieter kann eine Räumung ein langwieriger und teurer Prozess sein. Ich bin auf Mietrecht spezialisiert und stelle sicher, dass das Verfahren für Sie so kosteneffizient und stressfrei wie möglich verläuft.  Kommen Sie zu einer Erstberatung in meine Kanzlei, um das Vorgehen detailliert zu besprechen. Geben Sie die Umsetzung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche in unsere erfahrenen Hände.

Ich berate und begleite Sie von Anfang an: Wenn es noch ein bestehendes Mietverhältnis gibt, sorge ich für eine wirksame Kündigung! Wenn Sie bereits gekündigt haben, aber der Mieter nicht ausziehen will, unterstütze ich bei der Durchführung des Räumungsverfahrens! Wenn die Räumung bereits bevorsteht, aber Sie sich um die Kosten sorgen, behalte ich den Überblick über die Finanzen und kümmere mich um die Rückgewinnung.

Zögern Sie nicht und überlassen Sie den Zustand Ihrer Immobilie nicht dem Zufall!

Ja, sollte ein Mieter Mietschulden haben, so hat er nach der Klageerhebung noch zwei Monate Zeit, diese zu begleichen. Hierdurch könnte eine fristlose Kündigung noch nachträglich geheilt werden. Der Mieter hat ebenfalls die Chance, vor Gericht auf die Klage mit Einwänden zu reagieren. Wurde der Mieter jedoch bspw. durch ein Versäumnisurteil bereits zur Räumung verurteilt, kann die Zwangsräumung durchgeführt werden.  Der Mieter hätte dann im Rahmen des Räumungsverfahrens nur noch die Möglichkeit bei Vorliegen berechtigender Härtegründe ein Räumungsschutzverfahren anzustrengen, welches unter Umständen nochmals einen zeitlichen Aufschub gewährt.
Die Basis jeder Räumung stellt das vollstreckbare Räumungsurteil als Räumungstitel dar, das der Gerichtsvollzieher erhält, sobald das Räumungsurteil rechtskräftig geworden ist. Nach Rechtskraft ist es nicht mehr möglich, das Urteil anzufechten.
Um eine Wohnung vollständig zu räumen, muss ich den Räumungstitel gegen alle Mitbewohner erwirken und gegen diese namentlich genannten Personen vollstrecken. In einer Wohngemeinschaft betrifft dies alle Mitbewohner, da sie als gemeinsame Besitzer der Wohnung gelten.
Es ist gesetzlich untersagt, dass der Vermieter selbst tätig wird, auch wenn er im Rechtsstreit obsiegt hat. Stattdessen kann er nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Frist einen Gerichtsvollzieher mit dem Räumungsauftrag beauftragen. Nur dieser ist befugt, die Zwangsräumung durchzuführen.
Im Falle einer Zwangsräumung können erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Je nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens können die Kosten für die Räumung und eventuelle Reparaturen schnell bei mehreren tausenden Euro im vier- bzw. fünffachen Bereich liegen.
Zu Beginn ja. Die Gerichtskosten, die Anwaltskosten sowie die Kosten für die Zwangsräumung können zwar später von dem ehemaligen Mieter zurückgefordert werden. Der Vermieter muss jedoch in Vorleistung gehen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Die entstandenen Kosten können dann aufgrund eines gegen den Mieter zu erwirkenden Titels vollstreckt werden.
Die exakte Dauer einer Räumung variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sobald ein vollstreckbares Räumungsurteil vorliegt, kann der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung veranlassen. Aufgrund unterschiedlicher Fristen kann es jedoch bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen, bis die Räumung vollständig abgeschlossen ist.
Nein, nach der Urteilsverkündung wird dem unwilligen Mieter vom Gerichtsvollzieher eine Räumungsfrist gesetzt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Mieter die Räumung, je nach Einzelfall, aufschiebt. Zieht der Mieter innerhalb dieser Frist aus, ist keine Zwangsräumung notwendig.
Nein, eine außerordentliche fristlose Kündigung kann ich als Vermieter erst dann aussprechen, wenn der Mieter mit mind. zwei Mieten im Zahlungsverzug ist. Nach Ablauf der Kündigungsfrist oder einer außerordentlichen fristlosen Kündigung muss sodann eine Räumungsklage erhoben werden.
Rechtliche Unterstützung können Sie bei einem Rechtsanwalt finden, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Es gibt auch Mietervereine und Rechtsberatungsstellen, die Unterstützung anbieten können.

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