Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca: Was Eigentümer wissen müssen

Fachbeitrag im Mietrecht

Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca: Was ich als Eigentümer wissen muss

In meinen letzten Entscheidungen haben die spanischen Gerichte (z. B. STS 1671/2023, STS 105/2024) wesentliche Klarstellungen zur Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften vorgenommen. Hier erläutere ich, was Sie als Vermieter beachten sollten.

Ferienvermietung und Eigentümergemeinschaften: Was ist gestattet?

Nach den Entscheidungen des Obersten Spanischen Gerichtshofs habe ich als Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Eigentümergemeinschaft dazu zu bringen, die Ferienvermietung zu verbieten, sofern ein solches Verbot in der Satzung verankert ist. Selbst wenn wirtschaftliche Tätigkeiten untersagt sind, zählt die Ferienvermietung dazu.

Was besagt das spanische Gesetz über Wohneigentum?

Gemäß Artikel 17.12 des spanischen Wohneigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal) hat eine Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, die Ferienvermietung mit einer 3/5-Mehrheit zu regeln, jedoch nicht vollständig zu untersagen – es sei denn, es liegt ein einstimmiger Beschluss vor. Beschlüsse, die im Grundbuch ungültig sind, haben keine rechtliche Wirkung.

Welche Bedeutung hat die staatliche Genehmigung?

Die Genehmigung zur Ferienvermietung erteilt die zuständige Behörde, auf Mallorca ist das der Inselrat (Consell de Mallorca), und nicht die Eigentümergemeinschaft. Ein unrechtmäßiges Verbot kann Schadensersatzansprüche aufgrund von entgangenem Gewinn nach sich ziehen.

Regelungen und Bestimmungen für Ferienvermieter

Eigentümergemeinschaften sind berechtigt, Regelungen für Ferienvermieter zu treffen, beispielsweise:

  • Eine Erhöhung der Gemeinschaftskosten um bis zu 20%

  • Die Übermittlung der Hausordnung an die Feriengäste

  • Einschränkungen bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums

  • Die Festlegung von Check-In- und Check-Out-Zeiten

  • Die Verpflichtung zur Weitergabe der Gästedaten an die Hausverwaltung

Rechte und Pflichten von Eigentümern

Ich muss sicherstellen, dass die Gästedaten an die Hausverwaltung weitergeleitet werden. Zudem bin ich verpflichtet, meine Gäste über mögliche Konsequenzen, wie das Abschleppen falsch geparkter Autos, zu informieren.

Während der Vermietung darf ich das Gemeinschaftseigentum (z.B. Pool, Tennisplatz) nicht nutzen. Dies gilt sowohl für die Ferien- als auch die Langzeitvermietung.

Folgen bei Verstößen

Verstößt der Eigentümer oder seine Gäste gegen die Regelungen, kann ich als Rechtsanwalt die Einstellung der Ferienvermietung verlangen und gerichtlich durchsetzen.

Mit diesen neuen Urteilen steht fest: Die Ferienvermietung in Eigentümergemeinschaften auf Mallorca ist ein sensibles Thema, das eindeutige Regelungen erfordert.

Als Eigentümer oder Vermieter auf Mallorca sehe ich mich einer Vielzahl von rechtlichen Vorschriften gegenüber, insbesondere in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften. Ich biete Ihnen meine Unterstützung an, um Sie durch diesen komplexen Dschungel zu navigieren und Ihre Rechte als Vermieter zu schützen.

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