Freigabe von Sicherheiten bei Übersicherung - Ihre Rechte als Kreditnehmer

Fachbeitrag im Bank- und Kapitalmarktrecht

Freigabe von Sicherheiten bei Übersicherung – Meine Rechte als Kreditnehmer

Die Gewährung eines Kredits oder Darlehens setzt in der Regel eine solide Bonität sowie ein gesichertes Einkommen des Kreditnehmers voraus. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, verlangen Banken oftmals zusätzliche Sicherheiten, um ihr Kreditrisiko abzusichern. Doch was geschieht, wenn diese Sicherheiten den tatsächlichen Kreditbedarf übersteigen? Eine sogenannte Übersicherung kann nicht nur den Kreditnehmer unnötig belasten, sondern auch rechtliche Folgen für den Kreditgeber nach sich ziehen.

Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Freigabe von Sicherheiten möglich ist und welche Rechte Sie als Kreditnehmer besitzen.

Sicherungsvereinbarung und Übersicherungsrisiko – Was Kreditnehmer beachten sollten

Eine Sicherungsvereinbarung legt die vereinbarten Sicherheiten zwischen mir als Kreditgeber und dem Kreditnehmer fest. 

Es wird problematisch, wenn die Sicherheiten den tatsächlichen Kreditbedarf übersteigen – dies nennt man eine Übersicherung. Dies kann finanzielle Nachteile für den Kreditnehmer mit sich bringen und sollte daher gründlich überprüft werden.

Anfängliche Übersicherung – Einschränkungen und rechtliche Konsequenzen für Kreditnehmer

Eine anfängliche Übersicherung besteht, wenn der Wert der bereitgestellten Sicherheiten bereits bei der Kreditaufnahme das tatsächliche Kreditrisiko übersteigt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf dieser Wert höchstens 110 % des Kreditbetrags betragen. Wird dieser Grenzwert überschritten, besteht die Gefahr, dass der Darlehensvertrag nichtig ist, da ein Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 2 BGB vorliegt. Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann zur Unwirksamkeit des Kreditvertrags führen und sollte von mir frühzeitig überprüft werden.

Nachträgliche Übersicherung und Freigabeklauseln – Rechte und Möglichkeiten für Kreditnehmer aus Sicht eines Rechtsanwalts

Während der Darlehenslaufzeit kann es zu einer nachträglichen Übersicherung kommen, wenn der Wert der gestellten Sicherheiten die offene Forderung übersteigt. Laut Bundesgerichtshof (BGH) besteht eine Grenze von 150 %. Wird diese überschritten, habe ich als Sicherungsgeber das Recht auf Freigabe der übermäßigen Sicherheiten.

Um Übersicherungen zu vermeiden, kann ich im Darlehensvertrag Freigabeklauseln vereinbaren.

Diese ermöglichen es mir, die Sicherheiten regelmäßig zu prüfen und freizugeben, wenn der Sicherheitenwert 150 % der Forderung überschreitet oder der realisierbare Wert 10 % über der Restschuld liegt. So wird sichergestellt, dass die verbleibenden Sicherheiten an die offene Darlehenssumme angepasst sind.

Ich kann Kreditnehmer in solchen Fällen unterstützen, um Ansprüche durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen.

Rechtsfolgen bei der Weigerung zur Freigabe von Sicherheiten – Handlungsmöglichkeiten für Kreditnehmer

Wenn eine Bank trotz Übersicherung die Freigabe von Sicherheiten verweigert, können damit erhebliche rechtliche Konsequenzen verbunden sein. In einem solchen Fall habe ich als Kreditnehmer das Recht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Weigerung, die Freigabe zu erteilen, kann als unzulässige Aneignung einer eigentümerähnlichen Stellung angesehen werden, wodurch die Bank ihre vertraglichen Pflichten aus dem Sicherungsvertrag verletzt. 

Ich kann finanzielle Entschädigungen für entstandene Verluste oder vergebliche Aufwendungen einfordern.

Für eine rechtssichere Kreditabwicklung sind die Einhaltung von Übersicherungsgrenzen und transparente Freigabeklauseln von wesentlicher Bedeutung. Eine ausgewogene Sicherheitenstrategie schützt sowohl die Interessen der Bank als auch meine finanzielle Dispositionsfreiheit – ein durch das Grundgesetz geschütztes Recht.

Wenn Banken trotz Übersicherung keine Sicherheiten freigeben, haben Sie rechtliche Ansprüche. Ich als Rechtsanwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht setze Ihre Rechte durch – kompetent, zielgerichtet und mit langjähriger Erfahrung. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und stellen Sie Ihr finanzielles Gleichgewicht wieder her!

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Die Kanzlei ist eingetragen auf

Kontakt

Ihre Kanzlei Verena Neumann.

Adresse

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 09:00 – 17:00
Freitag: 9:00 – 13:00

Kontakt