Opfer von Phishing-Angriffen? Ihre Rechte im Falle von Online-Banking-Betrug!

Fachbeitrag im Bank- und Kapitalmarktrecht

Anspruch auf Rückzahlung nach § 675u BGB bei Betrug im Online-Banking

Im aktuellen digitalen Zeitalter gewinnt das Online-Banking zunehmend an Bedeutung in meinem Alltag. Allerdings bringt diese Entwicklung auch Herausforderungen und Risiken mit sich, insbesondere im Hinblick auf betrügerische Aktivitäten. In diesem Artikel möchte ich Sie über die rechtlichen Aspekte und Möglichkeiten informieren, insbesondere hinsichtlich des potenziellen Anspruchs auf Rückerstattung, den geschädigte Bankkunden gemäß § 675u BGB gegenüber ihrer kontoführenden Bank geltend machen können.

Häufig sind Betroffene nicht darüber informiert, dass die Bank grundsätzlich dazu verpflichtet ist, den Schaden aus nicht autorisierten Überweisungen dem Kunden zu erstatten. Stattdessen geraten sie unter Druck ihrer Hausbank, durch Schreiben und Fristen, und geben ohne vorherige Konsultation eines Rechtsanwalts belastende Informationen weiter oder verzichten vorschnell auf ihre Rechte oder übertragen Ansprüche auf unbekannte Schädiger. Dies geschieht oft aus Unkenntnis der rechtlichen Situation. Die Betroffenen sind sich nicht darüber im Klaren, dass ein solches Verhalten ihre Erfolgschancen bei der Durchsetzung ihres Rückerstattungsanspruchs eher verringert. Daher ist es umso wichtiger, dass die Betroffenen die rechtliche Lage im Zusammenhang mit Online-Banking-Betrugsfällen verstehen, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Bevor ich näher auf den Anspruch des Zahlungsdienstnutzers auf Rückerstattung gegenüber dem Kreditinstitut gemäß § 675u BGB eingehe, ist es wichtig zu verstehen, wie Betrüger Zugang zu fremden Konten erlangen, um anschließend unberechtigte Überweisungen zum Nachteil der Kontoinhaber durchzuführen. Eine der häufigsten Methoden ist zweifellos das sogenannte Phishing. Dieser Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „Password“ und „Fishing“ zusammen, was so viel wie „Passwortfischen“ bedeutet.

1. Die Funktionsweise von Phishing

Phishing geschieht häufig über E-Mail oder auch über SMS. Dabei gibt sich der Betrüger als vertrauenswürdige Einrichtung aus, meist als Ihre Bank, und fordert Sie auf, Ihre Kontodaten zu bestätigen oder zu aktualisieren. Die Nachricht ist oft äußerst authentisch gestaltet, mit Logos und Formulierungen, die denen Ihrer Bank ähneln. Dies soll Sie dazu verleiten, Ihre Daten preiszugeben, obwohl es sich lediglich um einen Trick handelt.

 

a) Die Phishing-E-Mail 

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine E-Mail, die vorgibt, von Ihrer Bank zu stammen. In dieser E-Mail wird behauptet, dass aufgrund von Sicherheitsproblemen alle Konten überprüft werden müssen und Sie werden gebeten, Ihre Kontodaten zu bestätigen. Ein Link führt zu einer Webseite, die genau wie die Ihrer Bank aussieht. Doch wenn Sie dort Ihre Daten eingeben, gelangen diese direkt in die Hände der Betrüger.

 

b) Social Engineering: Die menschliche Schwachstelle im Online-Banking 

Wenn ich an Online-Banking-Betrug denke, kommt mir oft der Gedanke an komplexe technische Hacks und ausgeklügelte Betrugssoftware. Tatsächlich gehört eine der häufigsten und effektivsten Methoden, die Betrüger anwenden, weniger zur Technologie, sondern mehr zur Menschenkenntnis. Diese Methode nennt sich Social Engineering.

Social Engineering, auch als „soziale Manipulation“ bekannt, ist eine Betrugsmethode, bei der Menschen dazu gebracht werden, vertrauliche Informationen preiszugeben oder bestimmte Handlungen vorzunehmen. Anstatt auf komplexe technische Fertigkeiten zu setzen, nutzen Social Engineers menschliche Schwächen wie Vertrauen, Hilfsbereitschaft oder Angst aus.

 

c) Funktionsweise von Social Engineering 

Social Engineering kann auf verschiedene Weise erfolgen. Betrüger können sich als vertrauenswürdige Personen ausgeben, erfundene Geschichten erzählen oder Druck ausüben, um ihre Ziele zu erreichen. Im Zusammenhang mit Online-Banking kann dies dazu führen, dass Sie vertrauliche Informationen wie Ihre Kontonummer oder PIN preisgeben.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Anruf von jemandem, der behauptet, ein Mitarbeiter Ihrer Bank zu sein. Der Anrufer teilt Ihnen mit, dass es ein Problem mit Ihrem Konto gibt und er Ihre Unterstützung benötigt, um es zu lösen. Er bittet Sie, sich in Ihr Online-Banking-Konto einzuloggen und einige Transaktionen vorzunehmen, während er Sie am Telefon anleitet. Doch anstatt Ihnen zu helfen, nutzt der Betrüger diese Gelegenheit, um Zugriff auf Ihr Konto zu erlangen oder Sie dazu zu bringen, Geld auf sein eigenes Konto zu überweisen.

2. Anspruch auf Erstattung des Geschädigten gemäß § 675u Satz 2 BGB

Nachdem ich nun den Prozess des Betrugsverfahrens und die Methoden, wie Betrüger Zugang zu fremden Konten erlangen, beleuchtet habe, ist es wichtig, mich mit der Struktur des § 675u Satz 2 BGB auseinanderzusetzen. Dieser Paragraph bildet die Grundlage, auf der Kunden ihre erlittenen Schäden gegenüber dem Kreditinstitut geltend machen können.

Für den Anspruch auf Rückerstattung gemäß § 675u Satz 2 BGB sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

Erstens muss der Betrug unverzüglich der Bank gemeldet werden (§ 676b Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass ich meine Bank sofort in Kenntnis setzen muss, sobald ich bemerke, dass eine nicht autorisierte Transaktion erfolgt ist. In meiner beruflichen Praxis habe ich leider oft erlebt, dass Banken auf diese Regel verweisen, wenn Zahlungsdienstnutzer zunächst rechtliche Beratung von Anwälten in Anspruch nehmen und erst nach dieser Beratung den Schaden der Bank melden. Diese Vorgehensweise ist verständlich, jedoch sollten Betroffene den Schaden unmittelbar melden, um die Erfolgschancen für die Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht unnötig zu mindern. Zwar ist es zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig, detaillierte Sachverhaltsdarstellungen abzugeben. Diese sollten erst nach Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen. Es genügt vorerst, die Transaktion bei der Bank als nicht autorisierte Überweisung zu melden.

Zweitens darf keine Verjährung vorliegen. Gemäß § 676b Abs. 2 BGB muss der Zahlungsdienstnutzer dem Zahlungsdienstleister innerhalb von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung über den nicht autorisierten Zahlungsvorgang Bericht erstatten.

Drittens muss ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang im Sinne von § 675u Satz 1 und § 675j Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bank die Beweislast für das Vorliegen der Autorisierung trägt.

Die Autorisierung, also die Zustimmung zur Transaktion, kann entweder durch Zustimmung oder Genehmigung erfolgen. Eine Rücknahme der Autorisierung gemäß § 675p Abs. 1 BGB ist nur bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Autorisierung möglich, was in der Praxis selten vorkommt.

Die Bezeichnung „Erstattungsanspruch“ in § 675u Satz 2 BGB hat eine besondere Bedeutung: Normalerweise hat die Bank Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen, die durch die Durchführung des Zahlungsauftrags entstehen, wenn die Transaktion ordnungsgemäß autorisiert wurde. Eine Belastungsbuchung auf das Konto des Kunden realisiert diesen Anspruch auf Auslagenerstattung. Jedoch ist diese Belastungsbuchung nicht gerechtfertigt und muss rückgängig gemacht werden, wenn die Transaktion nicht durch den Kunden autorisiert wurde. Hier kommt § 675u Satz 2 BGB ins Spiel, der darauf abzielt, solche ungerechtfertigten Belastungsbuchungen rückgängig zu machen. Diese Zusammenhänge sind rechtlich komplex und für Laien schwer zu durchschauen.

a) Warum liegt in den meisten Fällen von Online-Banking-Betrug eine nicht autorisierte Überweisung vor? Bei den meisten Fällen von Online-Banking-Betrug, wie beispielsweise beim Phishing oder Social Engineering, gibt der Nutzer seine Daten nicht freiwillig und wissentlich an Betrüger weiter. Vielmehr werden diese Informationen durch Täuschung oder Manipulation erlangt. Daher kann argumentiert werden, dass solche Überweisungen in der Regel nicht autorisiert sind, da die Zustimmung des Nutzers nicht unter Kenntnis der tatsächlichen Umstände erteilt wurde.

b) Was passiert, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind? Wenn eine Transaktion nicht autorisiert wurde, ist die Bank verpflichtet, den Betrag sofort zu erstatten bzw. das Konto auf den Stand zurückzuführen, den es ohne die nicht autorisierte Transaktion gehabt hätte (§ 675u Satz 2 BGB).

Die Erstattung muss spätestens bis zum Ende des Geschäftstags erfolgen, der auf den Tag der Meldung der Transaktion an die Bank folgt (§ 675u Satz 3 BGB).

Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur, wenn die Bank der zuständigen Behörde schriftlich begründete Verdachtsgründe für betrügerisches Verhalten des Kunden mitgeteilt hat. In diesem Fall muss die Erstattung sofort erfolgen, sobald sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt (§ 675u Satz 4 BGB).

Insgesamt bietet § 675u BGB einen bedeutsamen Schutzmechanismus für Opfer von Online-Banking-Betrug. Um die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs zu maximieren, ist es entscheidend, dass die rechtlichen Aspekte von einem Rechtsanwalt vor der Bank vertreten werden. Banken (egal ob Großbanken oder Sparkassen) verfügen über erfahrene Rechtsanwälte, denen Laien ohne juristische Unterstützung kaum gewachsen sind.

3. Der Anspruch auf Schadensersatz der Bank gemäß § 675v Abs. 3 BGB im Falle von Betrug im Online-Banking.

Ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit Online-Banking-Betrug ist die Regelung in § 675v Abs. 3 BGB. Dieser Paragraph stellt die rechtliche Grundlage dar, auf der ich unter bestimmten Bedingungen Schadensersatzansprüche gegen den Zahlungsdienstnutzer geltend machen kann. Sollte der Schadensersatzanspruch gerechtfertigt sein, wäre es mir möglich, diesen Anspruch mit dem Erstattungsanspruch des Kunden gemäß § 675u Satz 3 BGB zu verrechnen. Wenn ich erfolgreich den Nachweis für diesen Schadensersatzanspruch erbringe, könnte dies zur Folge haben, dass der Erstattungsanspruch des Kunden entweder reduziert wird oder im schlimmsten Fall (zumindest aus wirtschaftlicher Sicht) vollständig verloren geht.

a) Die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch der Bank

Um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entweder muss der Kunde mit betrügerischer Absicht gehandelt haben oder eine oder mehrere Pflichten gemäß § 675l BGB oder gegebenenfalls mit mir vereinbarte Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments verletzt haben. Dabei muss der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Zu den Pflichten des Kunden gemäß § 675l Abs. 1 BGB zählt beispielsweise, angemessene Maßnahmen zum Schutz personalisierter Sicherheitsmerkmale zu ergreifen und missbräuchliche Verwendung oder den Diebstahl von Zahlungsinstrumenten zu melden. Der Kunde muss auch die von ihm festgelegten Bedingungen für die Verwendung und Ausgabe des Zahlungsinstruments einhalten.

„Personalisierte Sicherheitsmerkmale“ sind einzigartige Daten oder Informationen, die ausschließlich dem Zahlungsdienstnutzer, also dem Kunden, zugeordnet sind. Diese dienen dazu, den Kunden eindeutig zu identifizieren und die Durchführung von Zahlungsvorgängen zu autorisieren. Beispiele für solche Merkmale sind Passwörter, PINs (Persönliche Identifikationsnummern), TANs (Transaktionsnummern) oder sogar biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung, sofern sie von der Bank bereitgestellt werden.

Unter „Zahlungsinstrument“ versteht man jede Vorrichtung oder Methode, die Nutzer verwenden können, um Zahlungsaufträge zu erteilen. Im Rahmen des Online-Bankings können dies Kredit- oder Debitkarten, das Online-Banking selbst und auch Mobile-Payment-Lösungen wie Smartphone-Apps sein.

Die Authentifizierung, also die Überprüfung der Nutzung eines Zahlungsinstruments und der personalisierten Sicherheitsmerkmale durch den Zahlungsdienstleister, wird ebenfalls als „Authentifizierung“ bezeichnet. Der Nachweis einer Authentifizierung durch das Kreditinstitut reicht normalerweise nicht aus, um die Zustimmung des Kunden zur Transaktion zu belegen. Dies ist zumindest die Vorgabe in § 675w BGB.

Es ist daher wichtig zu betonen, dass die Anforderungen an mich als Bank hoch sind, um tatsächlich einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss von mir bewiesen werden, was in der Praxis oft eine Herausforderung darstellt.

b) Warum liegt in den meisten Fällen von Online-Banking-Betrug keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden vor?

Allgemein lässt sich argumentieren, dass in den meisten Fällen von Online-Banking-Betrug keine grobe Fahrlässigkeit der Kunden gegeben ist. Betrüger bedienen sich stets raffinierterer Methoden, um an die persönlichen Informationen ihrer Opfer zu gelangen. Diese Techniken sind oft so ausgeklügelt, dass sie selbst für vorsichtige und gut informierte Nutzer schwer zu erkennen sind.

Darüber hinaus ist es für mich als Bank schwierig, grobe Fahrlässigkeit zu beweisen. Meine Argumentation bleibt in der Regel auf einer sehr abstrakten Ebene, da ich lediglich begrenzte Informationen über den Betrugsfall im Kundenbereich habe. Da ich jedoch darlegungs- und beweisbelastet bin, kann sich dieser Umstand im Gerichtsprozess häufig zu meinem Nachteil auswirken.

c) Berücksichtigung des Mitverschuldens der Bank

Die Gerichte ziehen oft den Einwand des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB im Rahmen meines Schadensersatzanspruchs gemäß § 675v Abs. 3 BGB in Betracht, insbesondere wenn die Sicherheitssysteme meiner Bank offensichtlich versagt haben. Zum Beispiel, wenn es innerhalb kurzer Zeit mehrere Abbuchungen gibt, die ungewöhnlich hohe Beträge zu außergewöhnlichen Zeiten, wie mitten in der Nacht, aufweisen. In solchen Fällen kann mein Schadensersatzanspruch teilweise um bis zu 50 % gekürzt werden. Das bedeutet, dass ich nicht in vollem Umfang mit meinem Schadensersatzanspruch gegen den Erstattungsanspruch des Kunden aus § 675u BGB aufrechnen kann. Es ist daher ratsam, die Situation von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Geschädigte sollten keinesfalls voreilig aufgeben, aus Angst vor einer Konfrontation mit meiner Bank.

d) Ausnahmen von der Rückwirkung gemäß § 675v Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für § 675v Abs. 3 BGB

Rückwirkungseinschränkungen gemäß § 675v Abs. 4 BGB sollten hervorgehoben werden, da sie die potenzielle Schadensersatzverpflichtung meiner Bank beeinflussen können. Diese speziellen Umstände gelten beispielsweise, wenn der Anbieter von Zahlungsdiensten oder der Zahlungsempfänger auf die Einhaltung einer ausdrücklichen Kundenauthentifizierung gemäß § 1 Absatz 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) verzichtet oder diese nicht angenommen hat.

Der Begriff „starke Kundenauthentifizierung“ umfasst ein Verfahren, bei dem die Identität des Nutzers von Zahlungsdiensten anhand von zwei oder mehr Faktoren aus den Kategorien Wissen (Informationen, die nur dem Nutzer bekannt sind), Besitz (Gegenstände, die nur dem Nutzer gehören) und Inhärenz (biometrische Merkmale des Nutzers) verifiziert wird. Diese Faktoren müssen so gestaltet sein, dass die Vertraulichkeit der Authentifizierungsdaten gewährleistet ist. In vielen Fällen können betrügerische Online-Banking-Vorfälle vermieden werden, indem eine wirksame starke Kundenauthentifizierung seitens meiner Bank implementiert wird.

4. Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die rechtlichen Fragestellungen und Optionen im Zusammenhang mit dem Erstattungsanspruch bei betrügerischen Online-Banking-Zahlungsvorgängen komplex und häufig schwer nachvollziehbar sind. Ein zentraler Aspekt hierbei ist § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den Erstattungsanspruch für Geschädigte gegenüber ihrer Bank regelt. Trotz der eindeutigen gesetzlichen Vorgaben stoßen Betroffene in der Praxis häufig auf Schwierigkeiten, insbesondere aufgrund mangelnder Kenntnisse und Missverständnisse hinsichtlich der erforderlichen Schritte und der Kommunikation mit den Banken.

Es wird daher dringend empfohlen, dass Opfer von Online-Banking-Betrug juristische Beratung in Anspruch nehmen. Ich als Rechtsanwalt mit Fachwissen im Bank- und Kapitalmarktrecht kann die spezifischen rechtlichen Aspekte des Einzelfalls analysieren, die Erfolgsaussichten eines Erstattungsanspruchs einschätzen und die Betroffenen durch den Prozess begleiten. Qualifizierte Rechtsvertreter verstehen die komplexen rechtlichen Zusammenhänge und können die relevanten Argumente gegenüber den Banken präzise formulieren.

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