BGH-Urteil: Untervermietung mit Gewinn ist unzulässig

Die Untervermietung einer Wohnung stellt für viele Mieter eine bedeutende Möglichkeit dar, um während einer vorübergehenden Abwesenheit – beispielsweise bei einem längeren Aufenthalt im Ausland – die eigene Wohnung nicht aufgeben zu müssen. Ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs macht jedoch deutlich: Die Untervermietung darf nicht als Einnahmequelle genutzt werden. Wer durch die Untervermietung Gewinne erzielt, gefährdet sein Mietverhältnis und läuft Gefahr, gekündigt zu werden.

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